Datenträgervernichtung: Datenschutz durch sichere Vernichtung
Sicherheitsstufe E4 (mindest-Abnahme 5 Endgeräte einer Kategorie)
E5 (gesonderte Konditionen) auf Anfrage über vertrieb@documentus-stuttgart.de
Informationsdarstellung auf elektronischen Datenträgern (Speicherstick, Chipkarte, Halbleiterfestplatten, mobile Kommunikationsmittel, …)
Datenschutzkonforme Vernichtung von Smartphones, Tablets, Laptops und Desktop-PCs
Wir übernehmen die sichere und datenschutzkonforme Vernichtung Ihrer IT‑Geräte (ohne offensichtliche Beschädigung) mit Datenspeicher – einschließlich:
- Smartphones (mit und ohne Akku)
- Tablets
- Laptops und Notebooks
- Desktop‑PCs und Workstations
Alle genannten Geräte enthalten in der Regel personenbezogene oder vertrauliche Daten und gelten damit als besonders schutzwürdige Datenträger.
Rechtskonforme Datenvernichtung nach DSGVO und BDSG
Die Löschung und Vernichtung personenbezogener Daten ist eine Verarbeitung im Sinne der DSGVO und muss als technische und organisatorische Maßnahme ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau gewährleisten (Art. 4, Art. 32 DSGVO).
Wir richten unsere Prozesse an den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie den einschlägigen Fachnormen zur Datenträgervernichtung aus.
Vernichtung nach ISO 21964 / DIN 66399
Unsere Dienstleistung orientiert sich an den Anforderungen der Norm ISO/IEC 21964 (vormals DIN 66399) für die datenschutzgerechte Vernichtung von Datenträgern. Diese Norm legt Schutzklassen, Datenträgerarten und Sicherheitsstufen fest und definiert, dass Datenträger so zerstört werden müssen, dass eine Wiederherstellung der Informationen unmöglich oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist.
Je nach Art und Sensibilität der gespeicherten Daten setzen wir geeignete Zerkleinerungsverfahren und Partikelgrößen ein, wie sie in der ISO 21964 / DIN 66399 beschrieben sind.
Ablauf der Vernichtung
Erfassung & sichere Logistik
Erfasste Geräte werden in verschlossenen, gekennzeichneten Behältern über unsere Linien-Touren mit GPS-Überwachten LKW´s transportiert, um unbefugten Zugriff zu verhindern. Dieses Vorgehen entspricht den Anforderungen an organisatorische Sicherheitsmaßnahmen nach Art. 32 DSGVO.Trennung und Vorbereitung der Datenträger
Smartphones, Tablets, Laptops und PCs werden als Datenträger mit vertraulichen Informationen klassifiziert und für die mechanische Vernichtung vorbereitet. Wo technisch erforderlich, werden Akkus vor der Zerkleinerung fachgerecht entnommen und separat entsorgt.Mechanische Zerkleinerung
Die Datenträger werden mit zertifizierten Anlagen nach den Vorgaben der ISO 21964 / DIN 66399 vernichtet. Dabei entstehen definierte Partikelgrößen, die eine Rekonstruktion der gespeicherten Informationen praktisch ausschließen.Dokumentation und Vernichtungsnachweis
Sie erhalten auf Wunsch ein Vernichtungsprotokoll bzw. einen Vernichtungsnachweis mit Angaben zu Art und Anzahl der Datenträger, Datum der Vernichtung und eingesetztem Verfahren. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit empfiehlt eine solche Dokumentation zur Nachweisführung über datenschutzgerechte Datenträgervernichtung.Umweltgerechte Verwertung
Die bei der Zerkleinerung entstehenden Materialfraktionen (Metalle, Kunststoffe u. a.) werden im Rahmen gesetzlicher Vorgaben einer fachgerechten Verwertung zugeführt. So verbinden wir Datenschutz mit Ressourcenschonung.
Ihre Vorteile
- DSGVO- und BDSG-konforme Vernichtung Ihrer Altgeräte, sobald Daten für den ursprünglichen Zweck nicht mehr benötigt werden.
- Orientierung an der international etablierten Norm ISO 21964 / DIN 66399 für Datenträgervernichtung.
- Geeignet für Smartphones (mit/ohne Akku) und Tablets und weitere IT‑Systeme mit Datenspeicher.
- Nachvollziehbare Dokumentation durch Vernichtungsnachweis zur Unterstützung Ihrer Nachweispflichten nach Art. 5 Abs. 2 DSGVO
** Annahmebedingungen für Smartphones und Tablets
Um die Sicherheit bei Transport und Behandlung sowie die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben (u. a. ElektroG, BattG, KrWG, ADR) zu gewährleisten, gelten für die Annahme von Smartphones und Tablets folgende Bedingungen:
1. Nur Geräte mit fest verbauten, augenscheinlich unbeschädigten Akkus
Wir nehmen ausschließlich Smartphones und Tablets an,
- deren Akku fest verbaut ist und
- die keine sichtbaren Beschädigungen, Aufblähungen oder Verformungen des Geräts bzw. Akkus aufweisen.
2. Geräte mit leicht entnehmbaren Akkus (ohne Werkzeug)
Bei Smartphones und Tablets, bei denen der Akku ohne Hilfsmittel (ohne Werkzeug) vom Kunden entnommen werden kann (z. B. ältere Geräte mit Wechselakku), gilt:
- Der Kunde ist verpflichtet, diesen Akku vor Abgabe/Versand zu entfernen.
- Entfernte Akkus sind vom Kunden eigenverantwortlich und fachgerecht über die örtlichen Altbatterie‑/Akkurücknahmestellen nach BattG zu entsorgen.
- Geräte, bei denen solche Akkus nicht entfernt wurden, können von uns abgelehnt oder nur nach gesonderter Vereinbarung übernommen werden.
3. Keine Annahme von Geräten mit Leckagen oder gefährlichen Flüssigkeiten
Wir nehmen keine Smartphones oder Tablets an,
- die sichtbare Leckagen (z. B. auslaufende Elektrolytflüssigkeiten, Öl, Chemikalien) aufweisen oder
- die Flüssigkeiten enthalten, die einer Sonderentsorgung unterliegen.
Solche Geräte sind vom Kunden vorab entsprechend den Vorgaben des örtlich zuständigen Entsorgungsbetriebs als Sonderabfall zu behandeln. Eine Vermischung mit unserem Standard‑Recyclingstrom ist nicht zulässig.
4. Verunreinigte oder gefährliche Altgeräte
Wir behalten uns vor, die Annahme von stark verunreinigten oder sicherheitsrelevanten Smartphones und Tablets abzulehnen, wenn hiervon eine Gefahr für Mitarbeiter, Dritte oder unsere Anlagen ausgeht. In solchen Fällen ist eine gesonderte, ggf. behördlich überwachte Entsorgung erforderlich.
Fußnote: Dieser Beschreibungstext wurde unter Nutzung von KI erstellt.
Verschiedene Datenträger für die Datenträgervernichtung
In den Sicherheitsbehälter 70 Liter passen jede Menge Datenträger. Damit ist er bestens für das regelmäßige Sammeln oder für eine einmalige Entsorgungsaktion von CDs, Tapes, Magnetbändern und weiteren Datenträgern geeignet. So sind Ihre digitalen Daten sicher. Je nach Region sind weitere Behälter verfügbar. Klicken Sie auf „zum Shop“ und geben Sie dazu einfach die Postleitzahl Ihrer Lieferadresse. Dort erfahren Sie mehr.
Das darf rein
Datenträger der Datenträgerkategorie O, T: CDs, DVDs, Tapes, Magnetbänder, LTOs etc.
Das darf nicht rein
Datenträger anderer Datenträgerkategorien wie Papier, Festplatten, USB-Sticks etc. sowie Akkus
Haben Sie andere Datenträger? Benötigen Sie andere Behälter? Klicken Sie auf den Shop und geben Sie die Postleitzahl Ihrer Lieferadresse ein. Je nach Region stehen Ihnen weitere Behälter zur Auswahl