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Laptop (mit festverbauten Akku) / Desktop-PC*/**

Produktinformationen "Laptop (mit festverbauten Akku) / Desktop-PC*/**"

Sicherheitsstufe E4 (mindest-Abnahme 5 Endgeräte einer Kategorie)

E5 (gesonderte Konditionen) auf Anfrage über vertrieb@documentus-stuttgart.de

* Zuzüglich einer Tagesmiete des Datensicherheitsbehälter (ausgenommen bei Sofortbefüllung) von 1,50 € netto pro Kalendertag

Informationsdarstellung auf elektronischen Datenträgern (Speicherstick, Chipkarte, Halbleiterfestplatten, mobile Kommunikationsmittel, …)

Leistung: Datenschutzkonforme Vernichtung von IT‑Hardware (inkl. Nachweis & Recycling)

Schützen Sie personenbezogene und besonders schützenswerte Daten zuverlässig: Mit unserem Service zur datenschutzkonformen Vernichtung von IT‑Hardware erfüllen Sie die Anforderungen der DSGVO (insb. Art. 5, 28, 32) sowie der einschlägigen Umweltgesetze (ElektroG, BattG, KrWG) – von der Abholung bis zur finalen Recyclingfraktion, alles aus einer Hand.


Ihre Vorteile auf einen Blick

  • Vollständige, irreversible Datenvernichtung von SSD/HDD und allen Speichermodulen
  • Prozesskonforme Behandlung von Batterien/Lithium‑Akkus gemäß BattG
  • Zertifizierte mechanische Zerkleinerung / Shredderung nach anerkannten Standards
  • Dokumentierte Nachweise zur Erfüllung der Rechenschaftspflicht nach DSGVO (Art. 5 Abs. 2)
  • Umweltgerechtes Recycling von Metallen, Kunststoffen und Elektronikfraktionen
  • Ideal für Unternehmen, Behörden, öffentliche Einrichtungen und IT‑Dienstleister

Unser Prozess in 4 Schritten

1. Ausgangszustand – Erfassung intakter Geräte

Wir übernehmen Ihre ausgemusterte IT‑Hardware im vollständigen Ausgangszustand, z. B.:

  • Laptops, Desktop‑PCs, Workstations
  • Aktive Speichermedien (SSD, HDD, Flash‑Module)
  • Verbaute Akkus/Batteriemodule sowie datenschutzrelevante Bauteile (Mainboard, RAM, Controller)

Bereits in dieser Phase steht der Schutz personenbezogener Daten im Fokus: Alle Geräte werden als potenziell datentragend behandelt und entsprechend gesichert.


2. Fachgerechte Demontage – Trennung von Batterien und Speichermedien

Im nächsten Schritt demontieren unsere Fachkräfte alle sicherheits- und datenschutzrelevanten Komponenten:

  • Batteriespeicher / Lithium‑Akkus (getrennte Erfassung gemäß BattG)
  • Speichermedien wie SSD, HDD, Flash‑Module
  • Weitere kritische Baugruppen, die Daten enthalten können

Ziele dieser Phase:

  • Minimierung von Brand‑ und Leckagerisiken durch richtige Behandlung der Batterien
  • Vorbereitung der vollständigen Datenvernichtung im Sinne der DSGVO
  • Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben (u. a. DSGVO, ElektroG, BattG)

3. Mechanische Zerkleinerung – Datenschutzkonforme Shredderung

Anschließend erfolgt die mechanische Zerstörung der Speichermedien und Geräte:

  • Vollständige Fragmentierung von Gehäuse- und Elektronikbauteilen
  • Irreversible Vernichtung sämtlicher Speichermedien
  • Dokumentation des Vernichtungsprozesses gemäß DSGVO‑Prinzipien
    (Integrität, Vertraulichkeit und Sicherheit nach Art. 5 und Art. 32 DSGVO)

Es entstehen definierte Endfraktionen:

  • Metallbruch
  • Kunststoffanteile
  • Elektroniksplitter
  • Separat behandelte Batteriemodule

Sie erhalten auf Wunsch Vernichtungs‑ und Entsorgungsnachweise, die Sie intern für Ihr Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten, Ihr Löschkonzept oder Prüfungen durch Aufsichtsbehörden verwenden können.


4. Umweltgerechte Weiterverwertung – Green Standard Recycling

Nach der Zerkleinerung werden die Materialfraktionen sortenrein getrennt und gemäß den gesetzlichen Vorgaben (ElektroG, KrWG) weiterbehandelt:

  • Stoffliches Recycling von Metallen und Kunststoffen
  • Energetische Verwertung nicht recyclebarer Materialien
  • Lückenlose Dokumentation der Entsorgung nach Umwelt- und Entsorgungsnormen

So verbinden Sie Ressourcenschonung mit dem Schutz sensibler Daten und tragen aktiv zu einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft bei.


Compliance & Rechtssicherheit

Mit unserem Service unterstützen wir Sie dabei, u. a. folgende Pflichten zu adressieren:

  • DSGVO: Sicherstellung der Vertraulichkeit und Integrität personenbezogener Daten (Art. 5, 25, 28, 32) durch fachgerechte Vernichtung datentragender Hardware
  • BDSG & weitere Spezialgesetze: Unterstützung bei der ordnungsgemäßen Löschung/Datenvernichtung
  • ElektroG, BattG, KrWG: Gesetzeskonforme Erfassung, Behandlung und Verwertung von Elektroaltgeräten und Batterien
  • Nachweisführung: Belegbare, dokumentierte Vernichtung zur Unterstützung der Rechenschaftspflicht

Ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) bildet die Grundlage jeden Auftrages, da im Rahmen der Hardware‑Vernichtung ein Zugriff auf personenbezogene Daten nicht ausgeschlossen werden kann.

Mit Absenden der Bestellung über unseren Web‑Shop kommt – ergänzend zu unserem Hauptvertrag über die datenschutzkonforme Vernichtung von IT‑Hardware – zugleich ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO auf Grundlage unseres AVV zustande. Der AVV ist verbindlicher Bestandteil des Auftrags, sofern und soweit im Rahmen der Hardware‑Vernichtung ein Zugriff auf personenbezogene Daten nicht ausgeschlossen werden kann.


Ideal für

  • Unternehmen mit hohem Datenschutz‑ und Compliance‑Anspruch
  • Behörden und öffentliche Einrichtungen
  • Krankenhäuser, Kanzleien, Steuerberater, Finanzdienstleister
  • IT‑Dienstleister, Systemhäuser, Rechenzentren


** Annahmebedingungen für IT‑Hardware

Um die Sicherheit bei Transport und Behandlung sowie die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben (u. a. ElektroG, BattG, KrWG, ADR) zu gewährleisten, gelten für unseren Service folgende Bedingungen:

  1. Nur Endgeräte mit fest verbauten, augenscheinlich unbeschädigten Batterien

    Wir nehmen ausschließlich IT‑Endgeräte an,

    • deren Batterien/Akkus fest verbaut sind und
    • die keine sichtbaren Beschädigungen oder Aufblähungen der Batterie aufweisen.
  2. Endgeräte mit leicht entnehmbaren Batterien (ohne Werkzeug)

    Bei Geräten, bei denen Batterien/Akkus ohne Hilfsmittel (ohne Werkzeug) vom Kunden entnommen werden können (z. B. Wechselakkus in Notebooks, Kameras, Handhelds), gilt:

    • Der Kunde ist verpflichtet, diese Batterien/Akkus vor der Abgabe/Versendung zu entfernen.
    • Entfernte Batterien/Akkus sind vom Kunden eigenverantwortlich und fachgerecht über die örtlichen Altbatterie‑Rücknahmestellen nach BattG zu entsorgen.
    • Geräte, bei denen solche Batterien nicht entfernt wurden, können von uns abgelehnt oder nur nach gesonderter Vereinbarung übernommen werden.
  3. Keine Annahme von Geräten mit Leckagen oder gefährlichen Flüssigkeiten

    Aus Gründen des Arbeits‑, Umwelt- und Gefahrgutrechts nehmen wir keine Geräte an,

    • die sichtbare Leckagen (z. B. auslaufende Elektrolyt‑ oder Kühlflüssigkeiten, Öl, Chemikalien) aufweisen,
    • die Flüssigkeiten enthalten, die einer Sonderentsorgung unterliegen können, z. B.
      • Flüssigkühlungen für Prozessoren (Wasserkühlungen o. Ä.),
      • sonstige Betriebsflüssigkeiten oder chemische Medien.

    Solche Geräte sind durch den Kunden vorab zu entleeren bzw. nach den Vorgaben des örtlich zuständigen Entsorgungsbetriebs als Sonderabfall zu behandeln. Eine Vermischung mit unserem Standard‑Recyclingstrom ist nicht zulässig.

  4. Verunreinigte oder gefährliche Altgeräte

    Wir behalten uns vor, die Annahme von stark verunreinigten oder sicherheitsrelevanten Altgeräten abzulehnen, wenn hiervon eine Gefahr für Mitarbeiter, Dritte oder die Anlage ausgeht. In solchen Fällen ist eine gesonderte, ggf. behördlich überwachte Entsorgungsroute erforderlich.


Fußnote: Dieser Beschreibungstext wurde unter Nutzung von KI erstellt.